[…] Tatsächlich ist, nicht zuletzt unter erheblichem öffentlichem Druck, eine vierte Kategorie eingeführt worden, die ein Stadionverbot von bis zu 60 Monaten vorsieht. „Weitgehend untergegangen ist jedoch leider, dass dies ausschließlich für Personen vorgesehen ist, gegen die ein laufendes Stadionverbot vorliegt und die dennoch erneut auffällig werden“, sagt Volker Körenzig, Vertreter der BAG Fanprojekte. „Das ist eine wichtige Präzisierung.“ Zumal der Begriff des Wiederholungstäters, der in diesem Zusammenhang genannt wird, in den neuen Richtlinien anders gefasst ist: Als „Wiederholungstäter“ gilt nicht mehr, wer in der Vergangenheit ein – inzwischen abgelaufenes – Stadionverbot hatte, sondern, wer sich während eines geltenden Stadionverbots erneut etwas zuschulden kommen lässt. „Das ist eine Neuerung im Sinne des von Fanprojektseite, aber auch von den Fanorganisationen immer wieder geforderten Bewährungsgedankens und auch des Datenschutzes“, sagt Volker Körenzig. Ebenso ist es der AG gelungen, mehr Transparenz gegenüber den Fans zu ermöglichen und dem Eindruck entgegenzuwirken, dass Stadionverbote in Zukunft willkürlich ausgesprochen werden können. […]
Unter anderem ergeben sich folgende Neuerungen:
PM Änderung der Stadionverbotsrichtlinien zum 1.1.2014
Neuerungen der Stadionverbotsrichtlinien in der Übersicht
Für die BAG der Fanprojekte
Volker Körenzig
Sprecher BAG Süd