Bundesverfassungsgericht erschwert erkennungsdienstliche Maßnahmen der Polizei

Die Polizei darf Tatverdächtige nicht über mehrere Stunden hinweg für erkennungsdienstliche Maßnahmen festhalten, wenn die Identität bereits feststeht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen und gab damit Beschwerdeführern aus der Hamburger Bauwagenszene Recht. Sie waren von der Polizei mehr als fünf Stunden lang festgehalten worden, um Fotos von ihnen zu machen – und das, obwohl sie sich mit gültigen Papieren ausweisen konnten. Nach Auffassung der Richter stellte das einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Person dar. (AZ 1 BvR 47/05 und 147/05
http://www.dradio.de/nachrichten/201104061300/8

Urteil und die entsprechenden Begründung (Bundesverfassungsgericht.de)

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