Benachrichtigungspflicht für Betroffene von Eintragungen in den sog. SKB-Dateien in NRW

„Diese Woche hat der Sportausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages beschlossen, eine Benachrichtigungspflicht für Betroffene von Eintragungen in den sog. SKB-Dateien einzuführen. Vorangegangen war dieser Entscheidung eine Sachverständigen-Anhörung, zu der u.a. auch die NRW Fanprojekte und Vertreter der AG Fananwälte geladen waren. Diese fordert nun auch die Umsetzung dieser Benachrichtigungspflicht in den übrigen Bundesländern.

Die generelle Kritik an der, oft intransparenten, Führung der SKB-Dateien hielt die AG dabei aufrecht.“
(Quelle: kos-fanprojekte.de)

In diesem Zusammenhang sei festzuhalten, dass die ZIS (Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze), die bislang für Auskünfte zur „Datei Gewalttäter Sport“ zuständig war, keine Auskünfte mehr über mögliche Eintragungen in Datenbanken der Polizeien erteilt. Vielmehr sollen die Betroffenen individuelle Auskunftsersuchen an mögliche Polizeidienststellen richten, von denen vermutet wird, dass diese Einträge in die Datei vorgenommen haben. Da es bislang jedoch keine Benachrichtigungspflicht gegenüber den Betroffenen gibt, fällt es schwer, die entsprechenden Polizeidienststellen direkt anzuschreiben. Die „Datei Gewalttäter Sport“ ist allerdings eine Verbunddatei des Bundeskriminalamtes (BKA). In seiner Funktion als „Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen“ stellt das BKA allen Landespolizeien die „Datei Gewalttäter Sport“ zur Verfügung. Somit ist das BKA auch für Auskunftsersuchen verantwortlich. Eine Anfrage beim BKA ersetzt diverse Anfragen bei unzähligen Polizeidienststellen.

Vorlage zum Auskunftsersuchen beim BKA
(von der Fanhilfe Münster zur Verfügung gestellt)